Wertermittlung – wichtige Fakten für Immobilienverkäufer


Die Ermittlung des realistischen Preises ist essentiell für jeden Immobilienverkauf.

Es ist ein Irrglaube zu denken, es sei sinnvoll, beim Immobilienverkauf mit einem möglichst hohen Fantasie-Preis einzusteigen. Um vieles erfolgreicher ist es, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der der Lage, der Größe und dem Zustand des Objekts entspricht.
Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie eine Fachfrau/-mann hinzuziehen. Irene Ott hat große Erfahrung in der Wertermittlung. Von Anfang an habe ich an diversen Seminaren für Wertermittlungen teilgenommen. Meine Fortbildung als "Gutachterin (IHK) für Immobilien- und Grundstücksbewertung" in 2008" hat sich bestens bewährt. Seither halte ich mich auf dem neusten Stand.

Für professionelle Immobilienmakler ist solch eine Qualifikation unabdingbar. Im Gutachten oder einer Wertermittlung wird der tatsächliche Wert einer Immobilie bestimmt durch das Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren. Eine Kurzbewertung (Marktwert) erhalten Sie mit Auftragserteilung (qualifizierter Alleinauftrag) kostenlos.

Möchten Sie erfahren, wie hoch der realistische Preis für Ihre Immobilie ist?

Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ich freue mich auf Sie und Ihre Immobilie.
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Verkehrswert nach §194 BauGB - Definition:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Der Verkehrswert, wie er in §194 BauGB normiert ist, wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.

Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch meine fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.

Die Konditionen für das Wertgutachten oder einer Marktpreisanalyse teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit. Falls Sie mich im Anschluss mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen (Makler-Alleinauftrag), verrechne ich den Preis voll mit der Courtage (Makler-Provision).
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